{"id":9,"date":"2016-03-25T23:09:15","date_gmt":"2016-03-25T22:09:15","guid":{"rendered":"http:\/\/www.asv-berghaupten.de\/hp\/?page_id=9"},"modified":"2016-03-27T17:24:07","modified_gmt":"2016-03-27T15:24:07","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.asv-berghaupten.de\/hp\/verein\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h1 style=\"text-align: center;\"><\/h1>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><strong>\u00a7 1 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><strong>Name und Sitz<\/strong><\/p>\n<p>Der am 8. April 1967 gegr\u00fcndete Verein f\u00fchrt den Namen ,, Angelsportverein Berghaupten e.V.\u201d und ist im Vereinregister des Amtsgericht Gengenbach eingetragen. Er hat seinen Sitz in Berghaupten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><strong>Aufgaben und Zweck<\/strong><\/p>\n<p>Aufgaben und Zweck des Angelverein sind: Zusammenschlu\u00df aller Sportangler am Sitz des Vereins und der Umgebung . Verbreitung des sportlichen Angelns , Hege und Pflege des Fischbestandes . Ma\u00dfnahmen zum Schutz der Gew\u00e4sser gegen Sch\u00e4dlinge und Vernichtung der Lebensbedingungen der Fische durch Wasserbauten ,Wasserverschmutzungen oder Vergiftungen , Ma\u00dfnahmen zur Erhaltung des Landschaftsbildes sowie die Gewinnung der \u00f6ffentlichen Meinung im vorstehenden Sinne . Pachtung und Kauf von Gew\u00e4ssern zur Aus\u00fcbung des Angelsports und von\u00a0 Gel\u00e4nde zur Errichtung von Unterkunft und Erholungsst\u00e4tten f\u00fcr Mitglieder . Der Verein verfolgt mit seinen Einrichtungen und seinem Verm\u00f6gen ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne der derzeit geltenden Gemeinn\u00fctzigkeitsverordnung .<\/p>\n<p>Zur F\u00f6rderung des Zusammenhaltes unter den Mitgliedern, sowie zur Gewinnung von Freunden und G\u00f6nnern, sind dem Verein gelegentlich gesellschaftliche Veranstaltungen gestattet, soweit sie sich mit dem sportlichen Charakter des Vereins vereinbaren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a0\u00a7\u00a0<\/strong><strong>3 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><strong>Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7\u00a04 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><strong>Zugeh\u00f6rigkeit zu Verb\u00e4nden<\/strong><\/p>\n<p>\u00dcber den Beitritt zu Spitzenverb\u00e4nden entscheiden die Mitglieder oder die Jahreshauptversammlung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2 style=\"text-align: center;\"><strong>Mitgliedschaft<\/strong><\/h2>\n<p><strong>\u00a7\u00a05 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><strong>Personenkreis<\/strong><\/p>\n<ol style=\"list-style-type: lower-alpha;\">\n<li>Aktives Mitglied kann jeder Unbescholtene werden, der das 18. Lebensjahr vollendet, die von der Jahreshauptversammlung festgesetzte Aufnahmegeb\u00fchr ( Ehefrauen aktiver Mitglieder zahlen die H\u00e4lfte ) entrichtet hat und im Besitz einer Sportfischerpr\u00fcfung ist . Einen evtl. Aufnahmestop bestimmt die Jahreshauptversammlung.<\/li>\n<li>passive Mitglieder k\u00f6nnen in Ausnahmenf\u00e4llen aufgenommen werden.<\/li>\n<li>jugendliches Mitglied kann werden, wer zu Beginn des Gesch\u00e4ftsjahres das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, das staatliche Alter zum Erwerb des Jahresfischereischeins besitzt und au\u00dferdem die Sportfischerpr\u00fcfung und die Zustimmung der Erziehungsberechtigen nachweist.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><strong>Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>Mitglieder werden nur zu Beginn des Gesch\u00e4ftsjahres aufgenommen. Der Aufnahmeantrag mu\u00df schriftlich bis sp\u00e4testens 1. Dezember vorliegen. Mit der Aufnahme erkennt der Bewerber die Satzungen und deren Anhang als verbindlich an.<\/p>\n<p>Wird ein aktives Mitglied vor\u00fcbergehend mit Genehmigung des Gesamtvorstandes passiv, so kann es, falls keine Unterbrechung der Mitgliedschaft erfolgte, sich wieder auf aktiv umschrieben lassen.<\/p>\n<p>Der Gesamtvorstand kann in Ausnahmef\u00e4llen auch passive Mitglieder aufnehmen. Sie bezahlen keine Aufnahmegeb\u00fchr.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><strong>Rechte und Pflichten\u00a0 der Mitglieder<\/strong><\/p>\n<ol style=\"list-style-type: lower-alpha;\">\n<li>Stimmrecht in allen den Verein betreffenden Angelegenheiten haben nur aktive Mitglieder. Das Stimmrecht kann nur pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden. Passive Mitglieder sind nur stimmberechtigt bei der Wahl der Organe.<\/li>\n<li>W\u00e4hlbar zu den \u00c4mtern des Vereins sind alle aktiven Mitglieder. Sie sollten mindestens zwei Jahre lang den Verein angeh\u00f6ren.<\/li>\n<li>Bis zum 1. April jeden Jahres mu\u00df der Angelerlaubnisschein eingel\u00f6st werden unter gleichzeitiger Abgabe der letztj\u00e4hrigen Fangstatistik und Entrichtung des Jahresbeitrages.<\/li>\n<li>Der Angelerlaubnisschein kann ohne Anspruch auf Entsch\u00e4digung f\u00fcr bereits gezahlte Geb\u00fchren zur\u00fcckgenommen werden, wenn der Inhaber gegen die Anordnungen des Vorstandes oder gegen die Satzung verst\u00f6\u00dft.<\/li>\n<li>Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Zwecke und Zeile, die der Verein zu verwirklichen trachtet, zu unterst\u00fctzen und die Interessen des Vereins zu wahren. Die Beschl\u00fcsse der Vereinsorgane m\u00fcssen beachtet werden.<\/li>\n<li>F\u00fcr alle Mitglieder sind die vom Vorstand erlassenen Anordnungen verbindlich.<\/li>\n<li>Jugendliche Mitglieder d\u00fcrfen nur mit Begleitung eines aktiven Mitgliedes fischen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7\u00a08 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><strong>Ende der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschlu\u00df oder Tod.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><strong>Austritt<\/strong><\/p>\n<p>Der Austritt aus dem Verein ist schriftlich zu erkl\u00e4ren, ist nur m\u00f6glich zum Ende eines Kalenderjahres, wenn der Antragsteller seinen Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Verein nachgekommen ist. Der Austritt kann nur unter Einhaltung einer viertelj\u00e4hrlichen K\u00fcndigungsfrist erfolgen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7\u00a010 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><strong>Ausschlu\u00df<\/strong><\/p>\n<p>Aus dem Verein kann ausgeschlossen werden:<\/p>\n<ol style=\"list-style-type: lower-alpha;\">\n<li>wer wegen \u00dcbertretung der Fischereigesetze durch amtliche Erkenntnisse bestraft wird oder aus sonstigen Gr\u00fcnden einen Jahresfischereischein nicht mehr erh\u00e4lt.<\/li>\n<li>wer die Interessen und das Ansehen des Vereins sch\u00e4digt.<\/li>\n<li>wer vors\u00e4tzlich den Zwecken des Vereins und den Anordnungen des Vorstandes zuwiderhandelt.<\/li>\n<li>wer die b\u00fcrgerlichen Ehrenrechte verliert. \u00dcber den Ausschu\u00df entscheidet nach Anh\u00f6rung des betroffenen Mitgliedes der gesch\u00e4ftf\u00fchrende Vorstand.<\/li>\n<li>wer den Angelerlaubnisschein nicht fristgerecht einl\u00f6st.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Gegen dessen Entscheidung ist Berufung an den Gesamtvorstand innerhalb 14 Tagen nach Bekanntgabe des Beschlusses m\u00f6glich.\u00a0Die Entscheidung des Gesamtvorstandes ist unanfechtbar.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2 style=\"text-align: center;\">Beitr\u00e4ge und Geb\u00fchren<\/h2>\n<p><strong>\u00a7 11 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><strong>Beitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>Die Beitr\u00e4ge sind Jahresbeitr\u00e4ge. Die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge und der Aufnahmegeb\u00fchren wird durch die Jahreshauptversammlung festgesetzt.\u00a0Jugendliche Mitglieder zahlen die H\u00e4lfte des Beitrages f\u00fcr aktive Mitglieder.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><strong>Entrichtung der Beitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>S\u00e4mtliche Beitr\u00e4ge und Geb\u00fchren sind Bringschulden. Sie sind j\u00e4hrlich zum festgesetzten Zeitpunkt zu entrichten. Unverschuldet in Not geratene Mitglieder kann vom Gesamtvorstandschaft die Beitragszahlung gestundet, ganz oder teilweise erlassen werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7\u00a013 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><strong>Beitragsr\u00fcckst\u00e4nde<\/strong><\/p>\n<p>Bei Betragsr\u00fcckstanden von mehr als einem Jahr kann die Streichung der Mitgliedschaft durch den Gesamtvorstandschaft erflogen, wobei sich der Verein alle Rechte aus Beitragsr\u00fcckst\u00e4nden sowie deren gerichtliche Beitreibung vorbeh\u00e4lt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2 style=\"text-align: center;\">Ehrungen<\/h2>\n<p><strong>\u00a7\u00a014 \u00a0 \u00a0<\/strong><strong>Ehrungen<\/strong><\/p>\n<p>Personen, die sich f\u00fcr den Verein oder die Sportfischerei besonders verdient gemacht haben, k\u00f6nnen auf Vorschlag des Gesamtvorstandes durch Beschlu\u00df der Jahreshauptversammlung besonders geehrt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7\u00a015 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><strong>Ehrenmitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>Gleiches gilt f\u00fcr die Ernennungen von Ehrenmitgliedern . Sie sind Beitragsfrei.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7\u00a016 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><strong>Ehrennadeln<\/strong><\/p>\n<p>Nach\u00a0<strong>15 j\u00e4hriger<\/strong>\u00a0ununterbrochener aktiver Mitgliedschaft wird die silberne, und nach\u00a0<strong>25 j\u00e4hriger<\/strong>\u00a0Mitgliedschaft die goldene Vereinsnadel verliehen.<\/p>\n<h2 style=\"text-align: center;\">Organe des Vereins<\/h2>\n<p><strong>\u00a7\u00a017 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><strong>Organe<\/strong><\/p>\n<p>Organe des Vereins sind die ordentlichen Mitglieder der Jahreshauptversammlung, die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung, der Gesamtvorstand und der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7\u00a018 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><strong>Mitglieder\u00a0 &#8211;\u00a0 Jahreshauptversammlung<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitglieder oder Jahreshauptversammlung ist das oberste Organ des Vereins.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7\u00a019 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><strong>Aufgaben der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>Zur ihren Aufgaben geh\u00f6ren:<\/p>\n<ol style=\"list-style-type: lower-alpha;\">\n<li>Entgegennahme der Jahresberichte, der Jahresrechnung und des Berichts der Kassenpr\u00fcfer.<\/li>\n<li>Entlastung des Vorstandes.<\/li>\n<li>Wahl des Vorstandes und der Kassenpr\u00fcfer.<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen .<\/li>\n<li>Genehmigung des Haushaltsplanes f\u00fcr das kommenden Jahr.<\/li>\n<li>Festsetzung der Beitr\u00e4ge und Geb\u00fchren.<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber Antr\u00e4ge und sonstiges wichtige Vereinsangelegenheiten.<\/li>\n<li>Ehrungen und Ehrenmitgliedschaft.<\/li>\n<li>Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a0\u00a7\u00a0<\/strong><strong>20 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><strong>Einberufung der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>Die ordentliche Mitglieder &#8211; Jahreshauptversammlung ist m\u00f6glichst zu Beginn eines Jahres durch Ver\u00f6ffentlichung in der Tagespresse oder durch Rundschreiben mindestens 10 Tage vorher einzuberufen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 21 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><strong>Tagesordnung<\/strong><\/p>\n<p>Die Tagesordnung zu einer Mitgliederversammlung mu\u00df der\u00a0Vorstand ebenfalls\u00a0vorher in\u00a0\u00e4hnlicher Weise bekanntgeben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 22 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><strong>Antr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Damit Antr\u00e4ge ordentlich und ersch\u00f6pfend behandelt werden k\u00f6nnen , m\u00fcssen sie sp\u00e4testens 21 Tage vor einer Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand eingereicht werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7\u00a023 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><strong>Beschl\u00fcsse<\/strong><\/p>\n<p>Alle Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden, soweit die Satzung nichts anderes bestimmen , mit einfacher Stimmenmehrheit gefa\u00dft. Stimmengleichheit in der Mitglieder &#8211; Versammlung\u00a0 gilt als Ablehnung, Stimmenenthaltung gilt als nicht abgegebene Stimme.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 24 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><strong>Satzungs\u00e4nderungen<\/strong><\/p>\n<p>Zu Satzungs\u00e4nderungen ist eine 2\/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 25 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><strong>Wahlen<\/strong><\/p>\n<p>Die Wahlen der Organe in der Jahreshauptversammlung finden alle 3 Jahre statt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7\u00a026 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><strong>Durchf\u00fchrung der Wahlen<\/strong><\/p>\n<p>Bei allen\u00a0 Wahlen in der Jahreshauptversammlung wird geheim und schriftlich abgestimmt. Wird f\u00fcr ein Amt nur eine Person vorgeschlagen, so kann die Wahl durch Handaufheben vorgenommen werden.<\/p>\n<p>Gew\u00e4hlt ist die Person, die mindestens die H\u00e4lfte aller abgegebenen Stimmen erhalten hat. Wird diese Zahl von keinem der Vorgeschlagenen erreicht , dann hat eine Stichwahl zwischen den zwei Vorgeschlagenen stattzufinden, die beim ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben. Bei der Stichwahl entscheidet die einfache Stimmenmehrheit. Der Gew\u00e4hlte mu\u00df sofort nach der Wahl erkl\u00e4ren, ob er die Wahl annimmt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7\u00a027 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><strong>Ersatzwahl<\/strong><\/p>\n<p>Scheidet im Laufe der Amtszeit ein gew\u00e4hltes Mitglied aus, kann der Vorstand bis zur n\u00e4chsten Jahreshauptversammlung einen Vertreter bestimmen. Eine Ersatzwahl ist jedoch herbeizuf\u00fchren, wenn mehr als die H\u00e4lfte der gew\u00e4hlten Mitglieder gleichzeitig ausscheidet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7\u00a028 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><strong>Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>Der Vereinvorsitzende ist berechtigt, jederzeit eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Er ist dazu verpflichtete, wenn dies der Gesamtvorstand beschlie\u00dft oder wenn es mindestens ein F\u00fcnftel der stimmberechtigen Mitglieder verlangt.<br \/>\nDer Antrag hierzu ist dem Vorstand schriftlich einzureichen unter genauen Angabe und Begr\u00fcndung des anstehenden Sachverhaltes.<br \/>\nDie Einberufung hat wie bei der Jahreshauptversammlung zu erfolgen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7\u00a029 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><strong>Der Gesamtvorstand<\/strong><\/p>\n<p>Der Gesamtvorstand besteht aus:<\/p>\n<ol style=\"list-style-type: lower-alpha;\">\n<li>dem 1. und 2. Vorsitzenden<\/li>\n<li>dem 1. und 2. Kassier<\/li>\n<li>dem 1. und 2. Schriftf\u00fchrer<\/li>\n<li>den \u00a03 \u00a0Gew\u00e4sserwarten<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 30 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><strong>Zust\u00e4ndigkeit\u00a0 des\u00a0 Gesamtvorstandes<\/strong><\/p>\n<ol style=\"list-style-type: lower-alpha;\">\n<li><strong>\u00a0<\/strong>Jahreshaushaltsplan<\/li>\n<li>Abschlu\u00df von Pachtvertr\u00e4gen<\/li>\n<li>Sperrung von Gew\u00e4ssern<\/li>\n<li>Fangbeschr\u00e4nkungen<\/li>\n<li>Neuaufnahmen von Mitgliedern<\/li>\n<li>Bestrafung eines Mitglieds (zweite Instanz)<\/li>\n<li>Beratung laufender Vereinsangelegenheiten<\/li>\n<li>Ehrungsvorschl\u00e4ge<\/li>\n<li>Aufstellung von Gesch\u00e4ftsordnungen und Ausf\u00fchrungen hierzu<\/li>\n<li>Genehmigung von Ausgaben \u00fcber das 50fache\u00a0 des Jahresbeitrag innerhalb des genehmigten Haushaltsplanes und \u00fcber das 10fache des Jahresbeitrag von au\u00dferordentlichen Ausgaben im Einzelfall.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7\u00a031 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><strong>Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>Den gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand bilden :<\/p>\n<ol style=\"list-style-type: lower-alpha;\">\n<li>der Vereinsvorsitzende<\/li>\n<li>der 2. (stellvertretende) Vorsitzende<\/li>\n<li>der 1.\u00a0 Kassier<\/li>\n<li>der 1.\u00a0 Schriftf\u00fchrer<\/li>\n<li>der 1. Gew\u00e4sserwart<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7\u00a032 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><strong>Zust\u00e4ndigkeit des gesch\u00e4ftf\u00fchrende Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>Der gesch\u00e4ftf\u00fchrende Vorstand erledigt die laufenden Vereinsgesch\u00e4fte.<br \/>\nDer Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch den Vereinsvorsitzenden oder dessen Stellvertreter vertreten. Sind beide verhindert, so tritt an ihre Stelle der 1. Kassier oder der 1. Schriftf\u00fchrer .<br \/>\nDer Vereinsvorsitzende besitzt Ausgabenvollmacht bis zum 10fachen Jahresbeitrag im Einzelfall, der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand durch Beschlu\u00df bis zum 15fachen Jahresbetrag. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand kann f\u00fcr Sonderausgaben Arbeitsaussch\u00fcsse und Beauftragte einsetzen.<br \/>\nDer 2. Vorsitzende unterst\u00fctzt den Vereinsvorsitzende in der Vereinsf\u00fchrung. Er hat sich dar\u00fcber hinaus um eine gut funktionierende Verwaltung des Vereins zu bem\u00fchen. Der Vereinskassier ist f\u00fcr das ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erledigung der gesamten Kassengesch\u00e4fte verantwortlich.<br \/>\nDem Schriftf\u00fchrer obliegt der laufende Schriftverkehr. Er fertigt die Sitzung und Versammlungsniederschriften. Dem Gew\u00e4sserwart obliegt die Leitung des Fischbesatzes sowie die zur Hege und Pflege der Gew\u00e4sser erforderlichen Arbeiten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7\u00a033 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><strong>Weitere Aufgaben des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>Der gesch\u00e4ftf\u00fchrende Vorstand ber\u00e4t und beschlie\u00dft \u00fcber den zu erledigenden Aufgabenbereich nach Ma\u00dfgabe der Satzung und der Beschl\u00fcsse der Versammlung.<\/p>\n<p>Zur Beschlu\u00dffassung ist die Anwesenheit von der H\u00e4lfte der Vorstandsmitglieder erforderlich. Alle Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefa\u00dft. F\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Sitzungen und Versammlungen ist eineNiederschrift zu fertigen, die alle Beschl\u00fcsse enthalten mu\u00df. Sie ist vom Schriftf\u00fchrer und dem 1. Vorsitzenden zu unterschreiben. Der gesch\u00e4ftf\u00fchrende Vorstand hat alle 3. Monate eine Sitzung mit dem Gesamtvorstand abzuhalten und dabei einen T\u00e4tigkeitsbericht zu erstatten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2 style=\"text-align: center;\">Haftung<\/h2>\n<p><strong>\u00a7\u00a034 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><strong>Haftung des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein haftet gegen\u00fcber seinen Mitgliedern nicht f\u00fcr die bei der Aus\u00fcbung der Fischerei, bei Veranstaltungen und Wettk\u00e4mpfen des Vereins entstandenen Unf\u00e4lle, Besch\u00e4digungen oder Diebst\u00e4hle.<br \/>\nDer Anspruch an die Sportunfall und Haftpflichtversicherung bleibt hierdurch unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a0\u00a7\u00a0<\/strong><strong>35 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><strong>Haftung der Mitglieder<\/strong><\/p>\n<p>Bei Sch\u00e4den, die dem Verein durch vors\u00e4tzliches Verhalten oder Satzung und pflichtwidriges und Handeln eines Mitgliedes entstehenden ist voller Schadenersatz zu leisten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2 style=\"text-align: center;\">Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h2>\n<p><strong>\u00a7\u00a036 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><strong>Aufl\u00f6sung<\/strong><\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur von einer besonderes zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von mindestens 3\/4 der stimmberechtigten Anwesenden beschlossen werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7\u00a037 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><strong>Verm\u00f6gens\u00fcbergang nach Aufl\u00f6sung<\/strong><\/p>\n<p>Im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins mu\u00df das nach Erf\u00fcllung aller Verbindlichkeiten verbleibende Verm\u00f6gen der Gemeinde Berghaupten zur Verwendung f\u00fcr die unter \u00a7 genannten Zwecke zugef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2 style=\"text-align: center;\">Sonstiges<\/h2>\n<p><strong>\u00a0\u00a7\u00a0<\/strong><strong>38 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><strong>Erzielte Gewinne<\/strong><\/p>\n<p>Vom Verein etwaige erzielte Gewinne d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zweck verwendet werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7\u00a039 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><strong>Ausgaben f\u00fcr Personen<\/strong><\/p>\n<p>Keine Person darf durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7\u00a040 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><strong>Schlussbestimmung<\/strong><\/p>\n<p>Diese Satzung wurde in der Jahreshauptversammlung vom\u00a0<strong>5. Januar 1975<\/strong>\u00a0 beschlossen und ersetzt die Satzung des Angelsportvereins Berghaupten vom\u00a0<strong>3. November 1967 .<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<h1 style=\"text-align: center;\">Anhang<\/h1>\n<p><strong>\u00a0\u00a7\u00a0<\/strong><strong>1<br \/>\n<\/strong>Die Tagesordnung der Sitzung und Versammlung wird, soweit sie nicht durch Satzung bedingt ist, vom Einberufe festgesetzt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7\u00a02<br \/>\n<\/strong>Der Vorsitzende er\u00f6ffnet die Sitzung bzw. Tagung mit Feststellung der Liste der Anwesenden. Er erteilt das Wort in der Reihenfolge, in der sich die Anwesenden dazu meiden. Der Vorsitzende kann jederzeit au\u00dfer der Reihe das Wort ergreifen. Will in einer Versammlung ein Mitglied des Vorstandes das Wort ergreifen, um im Namen des Vorstandes eine Erkl\u00e4rung abzugeben, so steht ihm jederzeit au\u00dfer der Reihe das Wort zu.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7\u00a03<br \/>\n<\/strong>Antragsteller und Berichterstatter erhalten als erste und letzte das Wort. Zu einer Bemerkung zur Gesch\u00e4ftsordnung und zu einer die Vorgemerkten das Wort erteilt werden.<br \/>\nPers\u00f6nliche Bemerkungen werden am Schlu\u00df der jeweiligen Beratung einer Sache gestattet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7\u00a04<br \/>\n<\/strong>Spricht der Redner nicht zur Sache, dann mu\u00df ihn der Vorsitzende zur Sache rufen. Verletzt ein Redner den parlamentarischen Anstand, dann mu\u00df der Vorsitzende dies r\u00fcgen und bei nichterfolgter Zur\u00fccknahme den Ordnungsruf erteilen. F\u00e4hrt ein Redner fort, sich vom Gegenstand oder der Redeordnung zu entfernen, dann mu\u00df ihm der Vorsitzende nach erfolgter Verwarnung das Wort f\u00fcr den Beratungspunkt entziehen. Grobe St\u00f6rungen einer Sitzung oder Versammlung kann der Vorsitzende mit Ausschlu\u00df von der betreffenden Sitzung bzw. Versammlung ahnden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7\u00a05<br \/>\n<\/strong>Der Vorsitzende hat das Recht, Antr\u00e4ge, die denselben Gegenstand betreffen, so zur Abstimmung zu bringen, da\u00df mit dem weitestgehenden Antrag begonnen wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7\u00a06<br \/>\n<\/strong>Antr\u00e4ge die nicht auf der Tagesordnung stehen (Dringlichkeitsantr\u00e4ge) k\u00f6nnen nur mit Unterst\u00fctzung der Mehrheit der anwesenden Stimmen zur Beratung und Beschlussfassung gebracht werden.<br \/>\nEs ist ohne Debatte \u00fcber die Zulassung abzustimmen.<br \/>\n\u00c4nderungsantr\u00e4ge und Gegenst\u00e4nden zu den auf der Tagesordnung stehenden Gegenst\u00e4nde\u00a0 sind keine Dringlichkeitsantr\u00e4ge.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7\u00a07<br \/>\n<\/strong>Zu erledigen Antr\u00e4gen erh\u00e4lt keiner das Wort, es sei denn, da\u00df 2\/3 der Anwesenden dies beantragen. Es ist ohne Debatte \u00fcber den Antrag auf Neuaufnahme der Debatte abzustimmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7\u00a08<br \/>\n<\/strong>Der Antrag auf Schlu\u00df der Debatte kann jederzeit au\u00dfer der Reihe gestellt werden. Es ist \u00fcber den Antrag am Schlu\u00df der Debatte sofort abzustimmen. Ist der Antrag angenommen, dann kann noch ein Redner f\u00fcr und einer gegen den Antrag sprechen (in der Reihenfolge der Rednerliste). Das Schlu\u00dfwort hat der Antragsteller bzw. Berichterstatter.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a0\u00a7 1 \u00a0 \u00a0\u00a0Name und Sitz Der am 8. April 1967 gegr\u00fcndete Verein f\u00fchrt den Namen ,, Angelsportverein Berghaupten e.V.\u201d und ist im Vereinregister des Amtsgericht Gengenbach eingetragen. 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